Planungsauftrag im Detail
Die Vergütung eines Planungsauftrages ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt und daher für jeden Planer verbindlich. Dagegen regelt die HOAI nicht, welche Leistungen der Architekt bzw. der Ingenieur zu erbringen hat. Die Arbeit des Architekten gliedert sich in fünf Phasen: Vorbereitung, Vorplanung, Entwurf, Genehmigung und Ausführung. Die Grenzen sind hierbei fließend. Nachfolgend erhalten Sie einen allgemeinverständlichen Einblick in das Vorgehen.